Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzerinformationen der LeanScope GmbH für B2B-Verträge über die Nutzung der Software LeanScope Pro

Präambel

Die LeanScope GmbH, Science Park 2, 66123 Saarbrücken (im Folgenden „Lizenzgeber“) bietet ihren Kunden die Nutzung von Software an. Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden auf der Grundlage eines Vertrags unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweilige Vertragslaufzeit den Gebrauch der Software und überlässt dem Kunden hierzu den Zugang zur Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an seine Mitarbeiter.

  1. Vertragsgegenstand

    1. Der Lizenzgeber schließt Verträge auf der Onlinepräsenz unter der Domain https://www.leanscope.io ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist demnach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    2. Vertragsgegenstand ist die die auf die Vertragslaufzeit begrenzte Überlassung der Software „LeanScope“ (im Folgenden „Software“) des Lizenzgebers zur Nutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Bei der Software handelt es sich um ein User Requirement Tool, das agile Entwicklerteams dabei unterstützt, für ähnliche Nutzerbedürfnisse ähnliche Lösungsansätze zu liefern.

  2. Vertragsschluss

    1. Der Vertrag mit dem Lizenzgeber kommt wie folgt zustande. Die vom Lizenzgeber auf der Webseite abgebildeten Modelle stellen noch keine Angebote im Rechtssinne dar. Der Kunde kann auf der Onlinepräsenz unter der Domain https://app.leanscope.io seine Kontaktdaten hinterlassen. Der Kunde wird sodann vom Lizenzgeber zur Unterbreitung eines Angebots kontaktiert werden.

    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

  3. Probezeit, Laufzeit und Kündigung

    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden und läuft zunächst für die Dauer eines kostenlosen Probezeitraums von 30 Tagen. Jeder Kunde hat nur einmal einen Anspruch auf diese Probezeit. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit und bedarf keiner Kündigung durch den Kunden.

    2. Verlängert der Kunde den Vertrag über die Probezeit hinaus, so kann er zwischen einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat und einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr wählen.

    3. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Laufzeit am Ende einer Periode automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn nicht eine der Parteien mindestens drei Tage vor Ablauf der jeweiligen Periode in Textform kündigt. Bei der Vertragslaufzeit über 12 Monate muss die Kündigung abweichend von Satz 2 einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Periode erfolgen.

    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Zur fristlosen Kündigung ist der Lizenzgeber insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software verletzt.

  4. Weitere Pflichtinformationen

    1. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert wird und dem Kunden per Email zur Verfügung gestellt.

    2. Der Kunde kann Eingabefehler jederzeit berichtigen. Die Eingabefelder lassen sich mit Tastatur sowie den weiteren Eingabegeräten ansteuern. Vorherige Eingaben können gelöscht und verändert werden.

    3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

    4. Der Lizenzgeber hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

  5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

    1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Überlassung der Software das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Lizenzgebers.

    2. Der Lizenzgeber wird die Lizenzgebühren monatlich für den vergangenen Monat in Rechnung stellen und diesem per E-Mail übermitteln. Zahlungen des Kunden können mittels Banküberweisung erfolgen. Der Ausgleich der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu erfolgen, danach gerät der Kunde in Verzug.

    3. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Lizenzgeber erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.

  6. Softwareüberlassung und Leistungsumfang

    1. Der Lizenzgeber stellt dem Kunden die Software auf einem vom Lizenzgeber betriebenen Server zum Abruf bereit. Der Kunde kann die Software von diesem Server herunterladen und in seiner IT-Umgebung installieren. Die Installation der Software durch den Lizenzgeber ist nicht geschuldet.

    2. Der Leistungsumfang der zur Verfügung gestellten Software ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der zugehörigen Dokumentation. Die Installation der Software erfolgt in der Umgebung des Kunden. Auch die Datenbank wird lokal beim Kunden gespeichert.

    3. Der Kunde muss die installierte Software durch Eingabe eines Lizenzschlüssels freischalten. Bei der ersten Anmeldung der Software und danach regelmäßig einmal wöchentlich prüft die Software die Gültigkeit des eingegebenen Lizenzschlüssels. Dazu wird über das Internet eine Verbindung mit dem Server des Lizenzgebers hergestellt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Software mit dem Internet verbunden ist, so dass die Verbindung zu den Servern des Lizenzgebers möglich ist. Bis zu einer erfolgten Verifizierung des Lizenzschlüssels ist eine Nutzung der Software nicht möglich.

    4. Der Lizenzgeber wird die Software in unregelmäßigen Abständen weiterentwickeln. Der Kunde hat nur einen Anspruch auf Zurverfügungstellung der jeweils aktuellen Version. Im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Lizenzschlüssel-Prüfung wird automatisch die Verfügbarkeit neuer Versionen geprüft und die lokale Installation gegebenenfalls aktualisiert.

  7. Nutzungsrechte

    1. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden das einfache und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkt, bestimmungsgemäß zu nutzen.

    2. Unbeschadet der Regelung der Regelung des § 69e UrhG ist dem Kunden jede Form der Dekompilierung verboten. Gleichfalls untersagt ist jede Bearbeitung der Software durch den Kunden.

    3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.

    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

  8. Pflichten des Kunden, Zuordnung von Accounts

    1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

    2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner Daten und Informationen verantwortlich. Diese werden auf Systemen des Kunden gespeichert.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Account geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

    4. Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern die Nutzung der Software im Rahmen des durch diesen Vertrag eingeräumten Lizenzumfangs zu gestatten. Zur Nutzung der Software benötigt jeder Mitarbeiter einen Account beim Lizenzgeber. Dieser kann unter vom Mitarbeiter https://app.leanscope.io erstellt werden. Danach kann der Account durch den Mitarbeiter auf Basis eines durch den Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Schlüssels dem Unternehmen des Kunden zugeordnet werden und die Software durch den Mitarbeiter über die dem Unternehmen eingeräumte Lizenz genutzt werden.

  9. Gewährleistung

    1. Mängel der Software meldet der Kunde unverzüglich an den Lizenzgeber und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Der Lizenzgeber wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.

    2. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung des Lizenzgebers zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, ist der Lizenzgeber berechtigt, vom Kunden den Aufwand für Verifizierung und Fehlerbehebung zu marktüblichen Bedingungen vergütet zu bekommen.

    3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

  10. Haftung

Der Lizenzgeber haftet für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lizenzgebers entstehen, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter des Lizenzgebers verursacht werden. Soweit der Lizenzgeber nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Lizenzgeber nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Die Haftung des Lizenzgebers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Lizenzgebers.

  1. Datenschutz

Der Kunde ist in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder Kunden im Rahmen der Nutzung der Software für die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen selbst verantwortlich.

  1. Sonstiges

    1. Es gilt in jedem Zweifelsfall die deutsche Fassung dieser Vertragsbedingungen. Nur diese ist rechtsverbindlich. Die anderen Sprachversionen sind lediglich Übersetzungen als Service für anderssprachige Nutzer.

    2. Eine Aufrechnung gegenüber dem Lizenzgeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis

    3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

    4. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

    5. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand sind der Sitz des Lizenzgebers, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.